Einlass & Sicherheit

Einlasskontrolle

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken, die größer als das Format DIN A4 sind, nicht gestattet. Der jeweilige Veranstalter kann hierzu erweiterte Verbote aussprechen. Informieren Sie sich hierzu vor Ihrem Besuch.

Taschen und Rucksäcke, die unter das Verbot fallen, können an der Garderobe kostenfrei abgegeben werden.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern eine frühzeitige Anreise, damit ausreichend Zeit für die Sicherheits- sowie Ticketkontrolle ist.

Der Einlass kann je nach Veranstaltung variieren. Informationen dazu finden Sie im Eventkalender.

Bei personalisierten Tickets halten Sie bitte neben Ihrem Ticket Ihren Personalausweis oder Reisepass am Einlass bereit.

Jugendschutz

Jeder Veranstalter kann für die jeweilige Veranstaltung strengere oder abweichende Regelungen zur Berechtigung des Zutritts von Kindern und Jugendlichen festlegen. Informationen dazu finden Sie im Eventkalender.

  • Kinder unter 8 Jahre haben nur Zutritt zu kindergerechten Veranstaltungen
  • Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
  • Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder mit einer Aufsichtsübertragung auf eine mindestens 18 jährige Person
  • Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern, sowie mit der Kopie des Personalausweises eines Elternteils
  • Die Jugendlichen müssen bis zum Einlass begleitet werden und nach der Veranstaltung dort wieder abgeholt werden
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre haben bei Veranstaltungen, die nach 22 Uhr enden, nur Zutritt in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson
  • Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr Zutritt ohne Begleitung
  • Bei Veranstaltungen, die nach 24 Uhr enden, müssen sie von einer erwachsenen Person begleitet werden

Kinder und Jugendliche, die minderjährig sind, können von einer erzieungsbeauftragten Person begleitet werden. Diese muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie muss volljährig sein
  • Sie muss der verantwortungsbewussten Aufgabe gewachsen sein
  • Bei Abendveranstaltungen muss die Heimfahrt des Kindes gewährleistet sein
  • Sie darf währenddessen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen

Wichtig: Die personensorgeberechtigte Person trägt trotzdem weiterhin die volle Verantwortung für ihr Kind. 

Hygienekonzept

Bei Veranstaltungen gibt es derzeit keine allgemeinen Zugangsbeschränkungen mehr. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht mehr verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass jeder Veranstalter die Hygieneregeln für sich ausweiten kann. Informieren Sie sich aus diesem Grund unmittelbar vor einer Show oder einem Konzert in unserem Eventkalender im jeweiligen Event.

Hausordnung

Lesen Sie alle wichtigen Informationen in unserer aktuellen Hausordnung nach.